16.03.2023

EEG 2023: Solaranlagen werden wieder attraktiver

Seit Januar 2023 gilt das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 vollständig und macht somit Photovoltaikanlagen auch für private Haushalte wieder attraktiver.

Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) von 2014 war so langsam in die Jahre gekommen, sodass eine Novelle dringend notwendig wurde. Das EEG 2023 ist die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten. Das Ziel: Mit einem konsequenten und deutlich schnelleren Ausbau soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 % steigen. Ein wichtiger und großer Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität Deutschlands.

Ziele und Maßnahmen auf einen Blick:

(Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/novelle-eeg-gesetz-2023-2023972)

Auch für private Haushalte soll sich der Ausbau von Photovoltaik wieder stärker lohnen: Das Gesetz regelt u.a. auch die Einspeisung von regenerativem Strom in die öffentlichen Stromnetze. Die Einspeisung wird besser vergütet, die Vergütungshöhe bleibt 2023 konstant. Jede PV-Anlage mit Netzanschluss unterliegt dabei den Regelungen und Vorgaben des EEG und kann von einer Fördervergütung profitieren. Selbst Solarmodule, die im Garten aufgestellt werden, weil auf dem Hausdach nicht genug Platz ist, können förderungsfähig sein.

Seit 30.07.2022 gelten die neuen Vergütungssätze. Unterschieden wird zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen. Diese Vergütungssätze sind auch für neue Anlagen gültig, die 2023 in Betrieb gehen.

Anlagen mit Eigenversorgung:

  • Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,2 Cent pro kWh,
  • bei Anlagen > 10 kWp erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh.

 

Anlagen mit Volleinspeisung:

  • Anlagen bis 10 kWp erhalten 13,0 Cent pro kWh,
  • bei Anlagen > 10 kWp erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 10,9 Cent pro kWp.

Ausführliche Informationen zum neuen EEG 2023 erhalten Sie auf den Seiten der Verbraucherzentrale NRW und der Bundesregierung.

Quellen:
Verbraucherzentrale NRW – https://www.verbraucherzentrale.de
Dt. Bundesregierung – https://www.bundesregierung.de